Meisterprüfung Teil III — Handlungsfeld 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
Das erste Handlungsfeld prüft, ob du die Marktlage deines Betriebs realistisch einschätzen und daraus Entscheidungen ableiten kannst — von der Wettbewerbsanalyse über Marketing bis zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Geschäftsalltags.
Diese Themen kommen dran
Markt & Wettbewerb analysieren
Marktbeobachtung, Zielgruppen, Standort- und Konkurrenzanalyse, Stärken-Schwächen-Betrachtung (SWOT).
Marketing & Kundengewinnung
Marketing-Mix, Angebots- und Preispolitik, Kundenbindung, Werbung und Auftritt des Betriebs.
Rechtliche Grundlagen
Vertrags-, Handels- und Wettbewerbsrecht im Betriebsalltag — worauf es bei Verträgen und Haftung ankommt.
📝 So wird geprüft
Geprüft wird schriftlich mit situationsbezogenen Aufgaben: Sie bekommen eine betriebliche Ausgangslage und sollen sie analysieren, bewerten und begründete Vorschläge machen. Reines Auswendiglernen reicht nicht — gefragt ist das Anwenden auf den Fall.
🎯 So bereitest du dich vor
Am besten übst du mit fallbezogenen Aufgaben statt mit reinem Faktenlernen. Rechne typische Marketing- und Kennzahlen-Aufgaben mehrfach durch und formuliere Begründungen aus, wie sie im Prüfungsschema erwartet werden.
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Häufige Fragen
Wie viele Handlungsfelder hat Teil III der Meisterprüfung?
Teil III (der betriebswirtschaftlich-rechtliche Teil) gliedert sich in drei Handlungsfelder: Wettbewerbsfähigkeit beurteilen, Gründung und Übernahme sowie Unternehmensführungsstrategien entwickeln.
Ist Handlungsfeld 1 schriftlich oder mündlich?
Teil III wird schriftlich geprüft. Es sind situationsbezogene, fallorientierte Aufgaben — Sie wenden Ihr Wissen auf eine betriebliche Ausgangslage an.
Wie bereite ich mich auf Handlungsfeld 1 am besten vor?
Mit prüfungsnahen Übungsaufgaben zu Marktanalyse, Marketing und Recht — jeweils mit ausformulierten Begründungen. Fallbezogenes Üben schlägt reines Auswendiglernen.
Meister-Trainer ist ein unabhängiges Vorbereitungsangebot von JS-IT — keine offizielle Plattform der Handwerkskammern, keine Original-Prüfungsfragen und keine Bestehensgarantie. Verbindlich sind Prüfungsordnung und Handwerkskammer.