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Was ist das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale Bundesgesetz für den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Seit 1996 in Kraft, setzt es die europäische Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in deutsches Recht um und gilt für alle Branchen — also auch für Handwerksbetriebe jeder Größe.
Anwendung in der Praxis
Für Handwerksbetriebe sind vor allem drei Pflichten relevant: Erstens die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG — jeder Arbeitgeber muss systematisch ermitteln, welche Gefährdungen an seinen Arbeitsplätzen bestehen. Zweitens die Unterweisung nach § 12 — Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Drittens die Dokumentation — alle Maßnahmen müssen schriftlich festgehalten werden. Auch Betriebe mit nur einem Mitarbeiter sind betroffen. Die Berufsgenossenschaften (BG BAU, BG ETEM) konkretisieren das Gesetz durch ihre DGUV-Vorschriften.
Wichtige Kennzahlen
- § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung (Kernpflicht)
- § 6 ArbSchG: Dokumentationspflicht
- § 12 ArbSchG: Unterweisung der Beschäftigten
- § 15 ArbSchG: Pflichten der Beschäftigten (Mitwirkung)
- Bußgeld: Bis 25.000 € bei Verstößen (§ 25 ArbSchG)
- Straftat: Bei Vorsatz oder wiederholtem Verstoß bis 1 Jahr Freiheitsstrafe
- Unterweisungsintervall: Mindestens 1× jährlich, bei Jugendlichen 2× jährlich
Verwandte Begriffe
- Gefährdungsbeurteilung — Die zentrale Pflicht aus dem ArbSchG
- Berufsgenossenschaft — Überwacht den Arbeitsschutz
- UVV-Prüfung — Regelmäßige Sicherheitsprüfung
- PSA — Persönliche Schutzausrüstung — Schutzausrüstung nach ArbSchG
- Arbeitssicherheit Baustelle — Arbeitsschutz auf der Baustelle
Praxis-Tipp
Nutze die kostenlosen Handlungshilfen deiner Berufsgenossenschaft für die Gefährdungsbeurteilung. Die BG BAU bietet z. B. branchenspezifische Vorlagen für Elektro, SHK und Holzbau. Eine sauber dokumentierte Gefährdungsbeurteilung schützt dich nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor Regressforderungen bei Arbeitsunfällen.
Werkstatt-Ratgeber Redaktion
Fachredaktion — geprüft und aktualisiert
Quelle: werkstatt-ratgeber.de/lexikon/arbeitsschutzgesetz

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