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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind. Sie ist die Kernpflicht jedes Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz — auch für Ein-Personen-Betriebe mit nur einem Mitarbeiter. Die GBU umfasst alle Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe und mündet in konkrete Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich).
Anwendung in der Praxis
Für einen Handwerksbetrieb ist die Gefährdungsbeurteilung keine abstrakte Pflicht, sondern ein praktisches Werkzeug. Du gehst systematisch alle Tätigkeiten durch: Welche mechanischen Gefährdungen gibt es (Schneiden, Quetschen)? Welche elektrischen (Stromschlag)? Welche Gefahrstoffe (Staub, Lösemittel)? Welche physischen Belastungen (Heben, Vibrationen)? Für jede Gefährdung legst du Schutzmaßnahmen fest und dokumentierst alles schriftlich. Die BG BAU und BG ETEM bieten branchenspezifische Formulare. Die GBU muss bei Änderungen aktualisiert werden: neue Maschine, neue Baustelle, neuer Arbeitsstoff. Bei einem Arbeitsunfall prüft die BG als Erstes, ob eine aktuelle GBU vorliegt.
Wichtige Kennzahlen
- § 5 ArbSchG: Gesetzliche Pflicht zur GBU
- § 6 ArbSchG: Dokumentationspflicht der GBU
- STOP-Prinzip: Substitution → Technisch → Organisatorisch → Persönlich
- Aktualisierung: Bei jeder wesentlichen Änderung + nach Unfällen
- Bußgeld bei Fehlen: Bis 25.000 € (§ 25 ArbSchG)
- Pflicht ab: 1 Beschäftigtem (auch Minijobber, Azubis, Praktikanten)
- Aufbewahrung: Mindestens bis zum Ausscheiden des letzten betroffenen Mitarbeiters
Verwandte Begriffe
- Arbeitsschutzgesetz — Gesetzliche Grundlage der GBU
- Berufsgenossenschaft — Kontrolliert und berät zur GBU
- PSA — Persönliche Schutzausrüstung — Letzte Stufe im STOP-Prinzip
- UVV-Prüfung — Ergibt sich aus der GBU
- Lärmschutz Baustelle — Typischer GBU-Punkt
Praxis-Tipp
Nutze die GBU-Vorlagen deiner Berufsgenossenschaft — die sind kostenlos und auf dein Gewerk zugeschnitten. Die BG BAU bietet digitale GBU-Tools unter „Handlungshilfen" an. Plane 2–3 Stunden für die Ersterfassung ein und aktualisiere dann jährlich in 30 Minuten. Das ist keine verlorene Zeit, sondern schützt dich vor Regress bei Unfällen und vor Bußgeldern bei BG-Kontrollen.
Werkstatt-Ratgeber Redaktion
Fachredaktion — geprüft und aktualisiert
Quelle: werkstatt-ratgeber.de/lexikon/gefaehrdungsbeurteilung

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